Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen


Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Formen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Abnehmer anteilig berechnet werden.

Bei nicht lagergängigen Artikeln behalten wir uns vor, die bestellten Mengen bis zu 10 % zu über- oder unterliefern.

Die Lieferung erfolgt ab Werk. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und grundsätzlich nicht zurückgenommen. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.

Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden von uns nur anerkannt, wenn wir deren Einbeziehung schriftlich bestätigt haben.

Die Liefertermine und -fristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, daß sie ausdrücklich ohne Einschränkung als fest vereinbart wurden. Der Käufer darf Teilliefermengen nicht zurückweisen.

Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer - nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist - insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet wird. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Vertragserfüllung, insbesondere auch wirtschaftlich, wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, einem Vorlieferanten oder an anderer Stelle eintreten.

Auf Abruf bestellte Ware sind innerhalb von 12 Monaten ab schriftlicher Bestätigung des Auftrages abzunehmen.

Rechnungen sind soweit nichts anderes schriftlich bestätigt wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum minus 2 % Skonto zahlbar. Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MWSt. Bei Begleichung unserer Rechnungen wird ein Skontoabzug nur anerkannt, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Für den Ausgleich der uns durch Überschreitung eingeräumter Zahlungsziele entstehenden Zinsausfälle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz berechnet.

Alle unserer Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit - etwa erfüllungshalber hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel - sofort fällig, wenn vertragliche, insbesondere die Zahlung betreffende Abmachungen nicht eingehalten, oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für sämtliche Forderungen.

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis sämtliche bestehenden und nach Vertragsabschluß entstehenden Forderungen beglichen sind, insbesondere auch die jeweils anstehenden Forderungssalden.

Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware; der Käufer verwahrt sie für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer mit Waren, die im Eigentum Dritter stehen, zu einer neuen Sache bzw. zu einem vermischten Bestand, steht uns das Miteigentum daran zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache bzw. des vermischten Bestandes. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden und ist eine dann dem Käufer gehörende Sache als Hauptsache im Sinne des § 947 Abs. II BGB anzugeben, so überträgt uns der Käufer seinen Miteigentumsanteil schon jetzt und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gegenwert der neuen Hauptsache.

Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes unsere Waren zu veräußern, mit der Maßgabe, daß seine Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Diese Forderungen werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht bei uns gekauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzubeziehen. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

Das Recht des Käufers zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheit die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

In Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Läßt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet bei diesen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand treffen wollen.

Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz unserer Firma.

Gerichtsstand ist der Ort des Sitzes unserer Firma und zwar auch für Klagen in Urkunds-, Wechsel-, und Scheckprozessen. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Unsere technischen Beratungen und Angebote werden mit äußerster Sorgfalt ausgearbeitet unter Berücksichtigung der uns bekannten Parameter und Umstände. Sämtliche Produkte durchlaufen beim Hersteller eine sorgfältige Kontrolle während der Fertigung und vor der Auslieferung an den Kunden.

Aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten und Wechselwirkungen der Produkte können wir eine Gewähr für unsere Empfehlungen grundsätzlich nicht übernehmen. Patentrechtliche Verletzungen sind nicht beabsichtigt. Für die Einlagerung von Elastomer-Artikeln gilt DIN 7718 (2.75). Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Lagerung der Artikel bei unserem Kunden entstehen, haften wir nicht. Der Kunde erhält von uns auf Anfrage Empfehlungen für die Lagerung der bei uns bestellten Artikel.

Der Kunde hat angelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Reklamationen sind unverzüglich schriftlich bei uns anzubringen. Nach Ablauf von 7 Tagen nach Auslieferung eingehende Reklamationen oder Reklamationen, die erst nach Be- oder Verarbeitung erfolgen verpflichten uns nicht mehr zur Gewährleistung. Treten Mängel der Ware auf, so ist der Käufer auf unseren Wunsch hin verpflichtet ihre Beschaffenheit durch einen neutralen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Alle Mängelansprüche werden hinfällig, falls der Käufer uns oder unserem Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Alle Mängelansprüche werden ferner für solche Waren hinfällig, die nach Entdeckung eines Mangels be- oder verarbeitet oder mit anderen Waren vermischt werden, es sei denn wir haben dies ausdrücklich freigegeben. Solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir zu keiner Gewährleistung verpflichtet.

Für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unserer Produkte wird ausschließlich in der Weise Gewähr geleistet, daß wir nach unserer Wahl Fehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung beseitigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde- auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn uns fällt Vorsatz zur Last.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.

Zulieferer und Abnehmer beachten ohne weiteren Hinweis die Außenwirtschaftsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Der Vertragspartner trägt das Risiko der etwaigen Nichterteilung von Exportgenehmigungen.

DSP-Dichtungsservice Pidt GmbH